BIN ICH BETROFFEN?
Gesetzliche Vorgaben:
Kommunen: Nach dem WPG ist ein Großteil der Kommunen verpflichtet, bis spätestens Juni 2028, teilweise schon deutlich früher, einen flächendeckenden Wärmeplan zu erstellen.
Unternehmen: Zudem müssen nach dem EnEfG Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch >2,5 GWh folgende Maßnahmen ergreifen: