WORUM GEHT ES?
Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS
Die Europäische Kommission hat die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie am 01.01.2025 in Kraft gesetzt. Neben Regelungen zur vierten Reinigungsstufe, Herstellerverantwortung und Abwasserüberwachung enthält die Richtlinie konkrete Vorgaben zur Energieautarkie und Klimaneutralität von Kläranlagen. Das bedeutet:
Bis 2040 müssen
min.
1
%
des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Bis 2045 ist eine vollständige
1
%